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OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 344/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung der Vereinbarung über den Inhalt des Sondereigentums durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer; Zulässigkeit von Regelungen über die künftige Abänderbarkeit der Teilungserklärung in der Vereinbarung der Wohnungseigentümer; Anforderungen an die Form der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 06.07.1984 - 1 T 9/84
- OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 344/84
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 815
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84
Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 344/84
In seinem auf dessen Vorlage ergangenen Beschluß (NJW 1985, 2832) vertritt der BGH die Auffassung, daß grundsätzlich eine Änderung der Gemeinschaftsordnung durch abändernden Mehrheitsbeschluß für wirksam zu erachten sei, wenn die Gemeinschaftsordnung eine solche Möglichkeit ausdrücklich vorsehe. - OLG Köln, 21.04.1982 - 2 Wx 13/82
Zwingendes Einstimmigkeitsprinzip bei Änderungen von Teilungserklärung und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 344/84
Landgericht und Grundbuchamt haben angenommen, daß es nicht zulässig sei, in einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder der einer Vereinbarung gleichgestellten Regelung in der Teilungserklärung des alleinigen Eigentümers vorzusehen, daß künftige Abänderungen durch Mehrheitsbeschluß vorgenommen werden können (ebenso OLG Köln, OLGZ 1982, 413, und OLG Frankfurt, OLGZ 84, 146). - OLG Frankfurt, 21.02.1984 - 20 W 816/83
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.1985 - 8 W 344/84
Landgericht und Grundbuchamt haben angenommen, daß es nicht zulässig sei, in einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder der einer Vereinbarung gleichgestellten Regelung in der Teilungserklärung des alleinigen Eigentümers vorzusehen, daß künftige Abänderungen durch Mehrheitsbeschluß vorgenommen werden können (ebenso OLG Köln, OLGZ 1982, 413, und OLG Frankfurt, OLGZ 84, 146).
- BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung …
- OLG Saarbrücken, 28.09.2004 - 5 W 173/04
Wohnungseigentum: Anspruch eines Eigentümers auf Umwandlung von …
Von daher ist auch eine "Änderung der Miteigentumsquoten" einer Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG nicht zugänglich (…OLG Celle, aaO;… BayObLG, BayObLGZ 1997, S. 233 ff, m.w.N.; OLG Stuttgart BWNotZ 1986, 61;… Belz, Handbuch des Wohnungseigentums 3. Aufl., Rn. 39). - KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97
Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
Auch eine »Änderung der Miteigentumsquoten" ist einer Vereinbarung im Sinne von § 10 I 2 und 11 WEG nicht zugänglich (OLG Stuttgart, BWNotZ 1986, 61;… Belz, Handbuch des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rn. 39).